Virtuelles Bürgerbüro

Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren!

Dieser Service ist kostenfrei

Ansprechpartner:
Hr. Jörg Mayer, Tel. 09409/8625-17, E-Mail: j.mayer@pettendorf.de

Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
Wenn Sie in der Gemeinde Pettendorf gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.
Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname und frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
  • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung:
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.
Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

  • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • Religion
  • Geschlecht
  • Personalausweis / Pass-Daten
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ankunftsnachweis (AKN)
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro.
Die Gebühr für die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro.

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.

In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.

Übermittlungssperre

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist trotzdem immer notwendig!

Statuswechsel bedeutet: Hauptwohnung wird Nebenwohnung und umgekehrt

nur Belegart NB - Privatperson für eigene Zwecke

nur GZR 3 - Belegart 1

Einwohnermeldeamt

Name Telefon Telefax Zimmer
Wolf, Carmen
Sachbearbeiterin
09409-8625-22 09409-862529-22 RH-EG03